Der Gemeinderat hat das Parkgebührenreglement per 1. Januar 2025 revidiert. Geändert wurden insbesondere die Parkgebühren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen. Die Parkgebühren werden in den ersten 4 Stunden von bisher 50 Rappen auf 1 Franken pro Stunde erhöht. Ab der 5. Stunde bis zur 8. Stunde bleibt der Tarif bei 1 Franken pro Stunde, und auch für die 9. und 10. Stunde beträgt der Tarif 1 Franken pro Stunde. Um die untere Parkebene der öffentlichen Tiefgarage an der Rotfluhstrasse für Kurzzeitparkierende attraktiver zu machen, wird auf die Gebührenerhebung in der 1. Stunde (Art. 16 PgR) verzichtet.
Die amtliche Publikation erfolgte am 1. November 2024 im amtlichen Publikationsorgan Zolliker Zumiker Bote.