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Zollikon
08.11.2024

Parkieren in Zollikon ab 2025 teils teurer

Die Teilrevision des Parkgebührenreglements sieht insbesondere Änderungen von Parkgebühren auf gebührenpflichtigen Parkplätzen vor. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Per 1. Januar 2025 revidiert Zollikons Gemeinderat das Parkgebührenreglement. Unter anderem verdoppelt sich der Stundentarif in den ersten 4 Stunden des Parkierens auf 1 Franken.

Der Gemeinderat hat das Parkgebührenreglement per 1. Januar 2025 revidiert. Geändert wurden insbesondere die Parkgebühren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen. Die Parkgebühren werden in den ersten 4 Stunden von bisher 50 Rappen auf 1 Franken pro Stunde erhöht. Ab der 5. Stunde bis zur 8. Stunde bleibt der Tarif bei 1 Franken pro Stunde, und auch für die 9. und 10. Stunde beträgt der Tarif 1 Franken pro Stunde. Um die untere Parkebene der öffentlichen Tiefgarage an der Rotfluhstrasse für Kurzzeitparkierende attraktiver zu machen, wird auf die Gebührenerhebung in der 1. Stunde (Art. 16 PgR) verzichtet.

Die amtliche Publikation erfolgte am 1. November 2024 im amtlichen Publikationsorgan Zolliker Zumiker Bote.

Parkgebührenreglement (PgR) 781.2: Teilrevision

Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 23. Oktober 2024 das Parkgebührenreglement revidiert. Geändert wurden insbesondere die Parkgebühren auf den gebührenpflichtigen Parkplätzen (Art. 5 und Art.16). Die Änderungen treten per 1. Januar 2025 in Kraft.

Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Bezirksrat, Postfach, 8706 Meilen, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Der Entscheid liegt während der Rekursfrist im Gemeindehaus Gemeinderatskanzlei zur Einsicht auf und ist auch auf der Website aufgeschaltet. Die Kosten eines Rechtsmittelverfahrens trägt in der Regel die unterliegende Partei.

Dokument (externer Direktlink)

Gemeinderat Zollikon / Goldküste24