Staatsstrassen werden durch den kantonalen Unterhaltsdienst geräumt, für die Gemeindestrassen ist das örtliche kommunale Werkhofpersonal zuständig. Auf den Kantons- und Gemeindestrassen sind auch private Unternehmer im Einsatz.
Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte. Um einen reibungslosen Ablauf der Räumungsarbeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie, Fahrzeuge nicht auf den Gehwegflächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung für Schäden muss abgelehnt werden.
Auf einzelnen Strassen und Wegen gilt „reduzierter Winterdienst“. Dies bedeutet einen sehr zurückhaltenden Einsatz von Split, Salz und andern Auftaumitteln. Solche Strassen werden besonders gekennzeichnet. Diese Massnahmen tragen einerseits dazu bei, die Natur zu schonen und die Belastung unserer Gewässer und des Grundwassers mit Schadstoffen zu verringern. Anderseits können die Benützer nicht selbstverständlich davon ausgehen, dass solche Strassen, Trottoirs und Wege stets frei von Schnee- und Eisglätte sind. Alle Verkehrsteilnehmer sind daher aufgerufen, ihre Fahrweise, die Ausrüstung und ihr Verhalten den jeweiligen winterlichen Verhältnissen anzupassen.