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30.12.2024

Neue AHV-Hilfe- und Betreuungsleistungen

Pro Kalenderjahr können ab 1. Januar 2025 max. 25'000 Franken pro Person bezogen werden. Bild: Kant. Sozialamt ZH
Altersrentnerinnen und Altersrentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Ab 1. Januar 2025 wird über diese Zusatzleistungen auch Betreuung im Alltag finanziert.

Kanton und Gemeinden wollen älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.

Hilfe im Haushalt und Alltag

Neu wird über die Zusatzleistungen auch Betreuung im Alltag finanziert. Finanziert werden z. B. die Unterstützung im Haushalt, Mehrkosten für Mittagstische und Mahlzeitendienste, Transporte zu Mittagstischen und Tages- bzw. Nachtheimen oder Hilfsmittel wie ein Notrufsystem.

Pro Kalenderjahr können maximal 25'000 Franken pro Person oder 50'000 Franken pro Ehepaar bezogen werden. Mit diesem Betrag müssen wie bisher auch alle weiteren Krankheits- und Behinderungskosten wie Franchise und Selbstbehalt bei krankenkassenrelevanten Rechnungen oder Zahnarztkosten finanziert werden.

Ab Ende 2026 in jeder Gemeinde

Gemäss Infoblatt des Kantonalen Sozialamtes gibt es spätestens ab Ende 2026 in jeder Zürcher Gemeinde eine so genannte Bedarfsbescheinigungsstelle. Diese führt mit den betreffenden Personen ein Gespräch und klärt zusammen mit ihnen, in welchen Bereichen sie Unterstützung benötigen.

In der Übergangszeit von Anfang 2025 bis Ende 2026 können das auch Ärztinnen und Ärzte machen, falls es noch keine Bedarfsbescheinigungsstelle gibt, schreibt das Kantonale Sozialamt weiter.

Und es gibt Ausnahmen in den Gemeinden, zum Beispiel bei solchen, die organisatorisch zu klein sind, um selbständig eine Abklärungsstelle zu betreiben. Diese schliessen sich mit anderen Beratungsstellen zusammen. Oder die AHV-Zweigstelle wurde ausgelagert. Personen, die sich für die finanzielle Unterstützung für Betreuung interessieren, informieren sich am besten direkt bei der Gemeindeverwaltung der Wohngemeinde (siehe auch Info-Box).

Weitere Informationen des Kantons unter: zh.ch/umsetzungshilfe-zlv

Barbara Tudor