Die Ursache des Fehlers wurde identifiziert, und alle betroffenen Personen werden heute persönlich informiert.
Diese Woche erhielten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinde Zollikon die Wahl- und Abstimmungsunterlagen für den Urnengang vom Sonntag, 9. Februar 2025. Dabei stellte sich heraus, dass 141 Personen mit dem Anfangsbuchstaben Z beim Nachnamen die Unterlagen versehentlich doppelt erhalten haben. Der Fehler entstand durch einen Produktionsfehler in der Druckerei, die mit der Aufbereitung der Unterlagen beauftrag war.
Mehrere Bürgerinnen und Bürger, die doppelte Unterlagen erhielten, meldeten sich bei der Gemeindeverwaltung und machten auf das Problem aufmerksam. Die Fehlerquelle wurde in Zusammenarbeit mit der Druckerei abschliessend eruiert. Alle betroffenen Stimmberechtigten wurden heute schriftlich kontaktiert und gebeten, das doppelte Wahl- und Abstimmungscouvert zu vernichten oder bei der Gemeinderatskanzlei im Gemeindehaus abzugeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass keine doppelte Stimmabgabe erfolgen darf.
Doppelte Stimmabgaben sind unzulässig und können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Um eine doppelte Stimmabgabe auszuschliessen, wird der Ablauf des Wahlsonntags vom 9.Febraur 2025 entsprechend angepasst: Die eingereichten Stimmcouverts werden manuell geprüft. Das Vorgehen und die getroffenen Massnahmen wurden mit der zuständigen kantonalen Stelle abgestimmt.