Am Flughafen Zürich wird aktuell ein heiss umstrittenes Thema geprüft: die Einführung von Gesichtserkennungstechnologie.
Während andere Flughäfen bereits auf diese moderne Methode setzen, steht die Umsetzung in Zürich noch in den Sternen – vor allem, weil eine entsprechende gesetzliche Grundlage fehlt. Die Flughafen Zürich AG (FZAG) bedenkt, die Gesichtserkennung zur Verbesserung des Passagierflusses und zur Reduktion von Wartezeiten einzusetzen. Doch ob das System tatsächlich zum Einsatz kommt, ist noch unklar.
Freiwillige Teilnahme
Passagiere sollen künftig nicht nur beim Check-in, sondern auch beim Boarding und beim Durchlaufen von Self-Bag-Drop-Automaten von der Gesichtserkennung profitieren. Diese biometrischen Profile sollen zusätzlich helfen, Passagierströme besser zu analysieren.
Es wird jedoch mehrmals betont, dass die Gesichtserkennung freiwillig sein soll. Passagiere würden selbst entscheiden, ob sie ihre biometrischen Daten hinterlegen wollen. Ein verpflichtender Einsatz ist nicht geplant. Ausserdem soll die neue Technologie vorerst nur an bereits bestehenden Check-in- und Boarding-Automaten getestet werden.
Gesetzliche Grundlage notwendig
Die Einführung dieser Technik ist dennoch nicht ohne Hürden. Um die Gesichtserkennung am Flughafen rechtlich abzusichern, ist eine Änderung des Luftfahrtgesetzes notwendig. Diese Änderung ist zwingend notwendig, um die Nutzung der Gesichtserkennung in Einklang mit der Rechtssicherheit und den Datenschutzbestimmungen zu bringen.
Zwar befindet sich die Gesetzesrevision derzeit in der Vernehmlassung, ein konkretes Inkrafttreten des revidierten Gesetzes ist jedoch noch unklar. Der Bundesrat muss abschliessend darüber entscheiden.