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Kanton
05.02.2025
06.02.2025 09:36 Uhr

Gesichtserkennung am Flughafen: Bald ohne Pass?

Kann man am Flughafen Zürich schon bald ohne Reisepass einchecken? Bild: Flughafen Zürich
Der Flughafen Zürich erwägt den Gebrauch von Gesichtserkennung für schnelleren Check-in und Boarding – die gesetzliche Grundlage fehlt noch.

Am Flughafen Zürich wird aktuell ein heiss umstrittenes Thema geprüft: die Einführung von Gesichtserkennungstechnologie.

Während andere Flughäfen bereits auf diese moderne Methode setzen, steht die Umsetzung in Zürich noch in den Sternen – vor allem, weil eine entsprechende gesetzliche Grundlage fehlt. Die Flughafen Zürich AG (FZAG) bedenkt, die Gesichtserkennung zur Verbesserung des Passagierflusses und zur Reduktion von Wartezeiten einzusetzen. Doch ob das System tatsächlich zum Einsatz kommt, ist noch unklar.

Freiwillige Teilnahme

Passagiere sollen künftig nicht nur beim Check-in, sondern auch beim Boarding und beim Durchlaufen von Self-Bag-Drop-Automaten von der Gesichtserkennung profitieren. Diese biometrischen Profile sollen zusätzlich helfen, Passagierströme besser zu analysieren.

Es wird jedoch mehrmals betont, dass die Gesichtserkennung freiwillig sein soll. Passagiere würden selbst entscheiden, ob sie ihre biometrischen Daten hinterlegen wollen. Ein verpflichtender Einsatz ist nicht geplant. Ausserdem soll die neue Technologie vorerst nur an bereits bestehenden Check-in- und Boarding-Automaten getestet werden.

Gesetzliche Grundlage notwendig

Die Einführung dieser Technik ist dennoch nicht ohne Hürden. Um die Gesichtserkennung am Flughafen rechtlich abzusichern, ist eine Änderung des Luftfahrtgesetzes notwendig. Diese Änderung ist zwingend notwendig, um die Nutzung der Gesichtserkennung in Einklang mit der Rechtssicherheit und den Datenschutzbestimmungen zu bringen.

Zwar befindet sich die Gesetzesrevision derzeit in der Vernehmlassung, ein konkretes Inkrafttreten des revidierten Gesetzes ist jedoch noch unklar. Der Bundesrat muss abschliessend darüber entscheiden.

 

  • Schnellerer Check-in infolge von Gesichtserkennung? Bild: zVfg
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  • Der Check-in Schalter wie wir ihn heutzutage kennen. Bild: zVfg
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Datenschutzrisiken

Kritiker warnen vor möglichen Datenschutzrisiken und der Gefahr einer umfassenden Überwachung. Es stellt sich die Frage, wie sicher die Speicherung von den Daten ist und wie gut Passagiere darüber informiert werden.

Nicht zuletzt könnte auch die Nutzung von Gesichtserkennung in kommerziellen Bereichen, wie etwa in den Flughafengeschäften, zu Fragen führen: Wie sicher ist es, dass diese Daten nicht für ungewollte Werbung oder andere Zwecke genutzt werden?

Zukunftsaussichten

Die Einführung von Gesichtserkennung am Flughafen Zürich wird also nicht von heute auf morgen erfolgen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gesetzesrevision und die öffentlichen Diskussionen sich entwickeln.

Klar ist jedoch: Die Technologie könnte die Art und Weise, wie wir fliegen, langfristig verändern. Ob sie sich durchsetzt, hängt vor allem von den gesetzlichen Rahmenbedingungen und der Akzeptanz der Passagiere ab.

Xenia Langenauer