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Zollikon
26.02.2025

Kein Rekurs zur Trichtenhausermühle

Das Gemeindehaus von Zollikon. Hier wurde das Projekt gutgeheissen. Bild: zollikon.ch
Der Bezirksrat Meilen ist nicht auf den Stimmrechtsrekurs eingetreten, der in der Gemeindeversammlung Zollikon zum Geschäft «Trichtenhausermühle Zollikerberg» eingereicht wurde.

An der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2024 wurde der Gemeinderat ermächtigt, mit den Eigentümern der Liegenschaft Trichtenhausermühle einen Vertrag zum Erhalt des Restaurationsbetriebs abzuschliessen.

Die Eigentümer verpflichten sich, die Liegenschaft zu sanieren und für die Dauer von 30 Jahren einen Restaurationsbetrieb zu betreiben bzw. betreiben zu lassen. Im Gegenzug leistet die Gemeinde einen jährlichen Beitrag von 50'000 Franken, insgesamt 1,5 Mio. Franken.

Eingereichter Stimmrechtsrekurs

Gegen diesen Beschluss wurde nach der Gemeindeversammlung ein Stimmrechtsrekurs eingereicht (vgl. Medienmitteilung vom 4. Dezember 2024). In seinem Beschluss vom 6. Februar 2025 hält der Bezirksrat Meilen fest, dass er auf den Rekurs nicht eintritt.

Weiteres Vorgehen

Die Grundeigentümer wurden vom Gemeinderat über den Entscheid informiert. Gemeinsam wird nun – wie geplant – der Vertrag zum Erhalt des Restaurationsbetriebs Trichtenhausermühle ausgearbeitet.

Gemeinde Zollikon/ Goldkueste24