Seit 2011 gelten in der Schweiz neue gesetzliche Vorschriften zum Gewässerschutz. Sie sollen dazu beitragen, dass die Schweizer Gewässer wieder naturnäher werden. Unter anderem müssen die Kantone entlang aller Flüsse, Bäche und Seen einen sogenannten Gewässerraum festlegen. Er verhindert, dass die Gewässer stärker zugebaut werden und schützt ihre Uferbereiche.
Festlegung in Uetikon am See
Gestützt auf der Verordnung über den Hochwasserschutz und die Wasserbaupolizei (HWSchV) vom 14. Oktober 1992 hat die Gemeinde Uetikon am See den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet erarbeitet.
Öffentliche Planauflage
Die Gemeinde Uetikon am See macht die Planauflage öffentlich bekannt. Die Unterlagen liegen vom 7. März bis zum 5. Mai 2025 während 60 Tagen im Gemeindehaus (Bergstrasse 90, Aktenauflagezimmer im 1. Stock) zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Einsichtnahme ist während der ordentlichen Büroöffnungszeiten möglich.
Möglichkeit zur Einwendung
Es kann während der öffentlichen Auflage jedermann Einwendungen gegen den Entwurf zur Festlegung des Gewässerraums erheben. Diese sind bis zum 5. Mai 2025 mit schriftlicher Begründung im Doppel bei der Gemeindeverwaltung (Abteilung Bau + Planung, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See) einzureichen.