Die Geschäftsleitung der Feuerwehr änderte mit Beschluss vom 12. Dezember 2024 das Reglement über die Gebühren der Feuerwehr. Das neue Reglement tritt per 1. April 2025 in Kraft.
Bagatelleinsätze zu billig
Im Protokoll der Geschäftsleitungssitzung vom 12. Dezember 2024 heisst es unter anderem: «Bisher wurden durch die Feuerwehr Männedorf Uetikon sogenannte Kleineinsätze mit einer Pauschale von 200 Franken verrechnet. In der Praxis zeigte sich, dass mit dieser Pauschale die tatsächlichen Kosten nicht gedeckt werden können. Neu sollen die Hilfeleistungen zu Gunsten des Rettungsdienstes und Kleineinsätze (Kleintierrettung, Schlüssel bergen, weitere Bagatelleinsätze) angehoben werden».
Tatsächliche Einsatzkosten
Mit anderen Worten: Verrechnet werden neu die tatsächlich entstandenen Einsatzkosten (Personal, Fahrzeuge, Material) bis zu einem maximalen Ansatz von 1000 Franken.
Der entsprechende Beschluss und der Gebührentarif liegen während 30 Tagen im Gemeindehaus, Bevölkerung + Sicherheit, Uetikon am See zur Einsicht auf. Zudem sind die Dokumente auf den Internetseiten www.uetikonamsee.ch und www.maennedorf.ch abrufbar.
Möglichkeit zum Rekurs
Gegen den Entscheid kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Gemeinderat, Bergstrasse 90, 8707 Uetikon am See, schriftlich begründet Rekurs erhoben werden.
Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.