Der geplante Bau einer Asylunterkunft in Zumikon erfährt eine weitere Verzögerung. Nachdem das Verwaltungsgericht die Mehrkosten genehmigt hatte, wurde der Entscheid ans Bundesgericht weitergezogen.
Bundesgericht erteilt aufschiebende Wirkung
Mitte Februar 2025 hat das Bundesgericht der Beschwerde eine aufschiebende Wirkung zuerkannt. Dies bedeutet, dass die Umsetzung des Projekts bis auf Weiteres gestoppt ist. Ein inhaltlicher Entscheid wird voraussichtlich erst in einigen Monaten erwartet.
Gemeinderat genehmigt Kredit
Der Gemeinderat von Zumikon hatte ursprünglich einen Kredit von 4,54 Millionen Franken für den Bau der Asylunterkunft genehmigt. Aufgrund höherer Offerten bewilligte er zusätzliche Mittel, was zu rechtlichen Auseinandersetzungen führte.
Mit der aufschiebenden Wirkung des Bundesgerichts sind dem Gemeinderat bis auf Weiteres die Hände gebunden. Die Wiederaufnahme der Planung zur Umsetzung des Projekts ist derzeit nicht möglich.