In Männedorf sorgte eine Drohne über längere Zeit für Besorgnis. Regelmässig schwebte das Gerät vor einem Badezimmerfenster und filmte eine Frau, die ahnungslos unter der Dusche stand oder sich im Raum aufhielt. Der Täter, ein 48-jähriger Nachbar, nutzte die Drohne über Monate hinweg, ohne dass die Betroffene Verdacht schöpfte. Die Aufnahmen speicherte er auf verschiedenen Datenträgern ab. Dies geht aus einem aktuellen Strafbefehl hervor.
Wiederholungstäter
Der Mann war kein Einzeltäter. Bereits in Wangen im Kanton Schwyz hatte er eine ähnliche Vorgehensweise an den Tag gelegt. Dort filmte er über Jahre hinweg eine Frau, die sich in ihrem Garten unbekleidet sonnte. Doch damit nicht genug: Mithilfe der Drohne verschaffte er sich Einblicke in das Kinderzimmer des Hauses. Er hielt heimlich fest, wie sich die beiden minderjährigen Töchter der Frau umzogen.
Ermittlungen und Schuldspruch
Die Staatsanwaltschaft See/Oberland nahm sich des Falls an und untersuchte die Taten, die zwischen 2017 und Ende 2023 stattfanden. Nach seiner Entdeckung wurde der Mann der mehrfachen Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch Aufnahmegeräte für schuldig befunden. Das Urteil gegen ihn ist bereits rechtskräftig.
Der Verurteilte muss eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 160 Franken zahlen. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Zusätzlich wurde eine Busse von 7000 Franken verhängt. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf 8700 Franken. Während der Probezeit ist es dem Mann untersagt, eine Drohne zu besitzen oder zu nutzen. Ob diese Massnahme zukünftige Vergehen verhindert, bleibt abzuwarten.