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Hombrechtikon
15.04.2025
15.04.2025 14:28 Uhr

Neue Friedhofsregeln

Symbolbild. Bild: KI
Die neue Bestattungs- und Friedhofverordnung tritt am 1. Mai 2025 in Kraft. Einsicht ist ab dem 14. April bei den Einwohnerdiensten und online möglich.

Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 25. März 2025 der Bestattungs- und Friedhofverordnung (BFVO) sowie den Vorschriften zu Grabzeichen und Bepflanzung von Grabstätten (VÜGB) zugestimmt. Die überarbeiteten Regelungen treten per 1. Mai 2025 in Kraft.

Einsicht und Auflage

Die Bestattungs- und Friedhofverordnung sowie die Vorschriften über Grabzeichen und Bepflanzung von Grabstätten liegen ab Montag, 14. April 2025 bei den Einwohnerdiensten während 30 Tagen zur Einsicht auf.

Ab demselben Datum kann die Dokumentation auch online unter www.hombrechtikon.ch unter dem Menüpunkt «Amtliche Publikationen» eingesehen werden.

Rechtsmittel möglich

Gegen die Bestattungs- und Friedhofverordnung (BFVO) sowie die Vorschriften zu Grabzeichen und Bepflanzung von Grabstätten (VÜGB) kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, Rekurs erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinde Hombrechtikon/ Goldkueste24