Der Wald bietet Erholungssuchenden eine gesundheitsfördernde Umgebung in einem natürlichen Ökosystem. Das milde Klima, die frische Luft und der kühlende Schatten tragen positiv zur körperlichen und geistigen Gesundheit bei. So laden auch die Wälder in Hombrechtikon zum Aufenthalt ein und sind für so manches Kind wertvolle Spiel- und Abenteuerplätze. Doch bei der Nutzung gilt es einiges zu beachten.
Rechte und Pflichten
In der Schweiz gilt das Recht, den Wald zu betreten, wobei dieses Recht mit Verantwortung verbunden ist. Waldbesuchende sind verpflichtet, respektvoll mit diesem wertvollen Ökosystem umzugehen, um seinen Erhalt zu sichern. Gleichzeitig gilt der Grundsatz der Eigenverantwortung. Das Waldgesetz sieht keine Pflicht zur Bewirtschaftung des Waldes vor, weshalb das Verhalten und die Ausrüstung den Gegebenheiten der Natur angepasst werden müssen. Waldbesucherinnen und -besucher tragen auch das Risiko waldtypischer Gefahren. «Zu den typischen Gefahren im Wald zählen herabfallende Äste oder sogar umstürzende Bäume, die durch Sturm, Blitz, Schneelast, Eisregen oder durch Fäulnis, Pilzbefall und Dürre ausgelöst werden.
Extreme Wetterereignisse verstärken diese Gefahren: Geschwächte Bäume werden brüchig, und es kann auch ohne Sturmeinwirkung jederzeit etwas herunterfallen. Besonders gefährlich wird es dort, wo gerade Holzernte stattfindet – auch für Waldbesucher. Absperrungen und Umleitungen sind daher aus Sicherheitsgründen stets zu beachten», erklärt Stephan Schmid, Förster und Verantwortlicher für den Wald Region Hombrechtikon. «Gesunder Menschenverstand ist gefragt, insbesondere während der Zeit der Frühlingsgewitter, die schnell und oft unerwartet aufkommen können.»