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Küsnacht
16.04.2025
17.04.2025 17:39 Uhr

Juristischer Streit um Kameras

In Küsnacht sorgen automatische Kontrollen für juristische Auseinandersetzungen. Bild: KI
Trotz Kritik bleiben die Überwachungskameras an zwei Küsnachter Strassen vorerst in Betrieb – das Verwaltungsgericht sieht keinen Grund zum Eingreifen.

In Küsnacht führen zwei Überwachungskameras zu rechtlichem Widerstand. Sie kontrollieren Fahrverbote an der Allmendstrasse sowie im Bereich der Schiedhaldenstrasse und des Schiedhaldensteigs. Der frühere Zürcher Kantonsrat Hans-Peter Amrein stellt sich gegen dieses Vorgehen und befürchtet Eingriffe in die Privatsphäre von Verkehrsteilnehmern.

Seine Bedenken mündeten in eine formale Reaktion. Amrein reichte beim Statthalteramt des Bezirks Meilen zwei separate Eingaben ein. Ziel war es, die Gemeinde dazu zu verpflichten, die Überwachung bis zu einem endgültigen Entscheid zu unterlassen. Grundlage dieser Forderung war ein Gesuch um superprovisorische Massnahmen.

Nichteintreten des Statthalteramts

Das Statthalteramt trat jedoch nicht auf das Gesuch ein. Die Anordnung zum sofortigen Rückbau der Kameras wurde nicht behandelt. Daraufhin eskalierte Amrein den Fall an das Verwaltungsgericht und verlangte die Aufhebung der Verfügung. Gleichzeitig forderte er erneut, die Kameras umgehend zu entfernen.

Verwaltungsgericht bezieht Stellung

Das Verwaltungsgericht hat inzwischen Stellung bezogen. Der Entscheid betrifft allerdings nicht die Sache selbst. Nach Auffassung des Gerichts liegt bislang lediglich ein Zwischenschritt im Verfahren vor. Die Verfügung des Statthalteramts wird nicht als abschliessend bewertet.

Zur Begründung führt das Gericht mehrere Punkte an. Unter anderem war der Gemeinde Küsnacht zum Zeitpunkt der Verfügung noch eine Frist zur Einreichung einer Stellungnahme offen. Auch die Frage der Kostenverteilung war zu diesem Zeitpunkt noch nicht geregelt. Damit fehle die Grundlage für ein abschliessendes Urteil.

Verfahrensführung

Trotzdem blieb Kritik nicht aus. Sie richtete sich allerdings nicht gegen die Gemeinde, sondern gegen das Statthalteramt. Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Gerichtskosten nicht der beschwerdeführenden Partei, sondern der Gerichtskasse zur Last fallen. Dies wurde mit der schwer nachvollziehbaren Vorgehensweise der unteren Instanz begründet.

Warten auf Entscheidung

Eine endgültige Entscheidung darüber, ob die Kameras wieder entfernt werden müssen oder bleiben dürfen, steht weiterhin aus. Der juristische Weg ist noch nicht abgeschlossen. Wie lange die Kameras tatsächlich noch in Betrieb bleiben, bleibt damit offen.

Goldkueste24