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Kanton
22.04.2025
23.04.2025 07:57 Uhr

Steuergeld für Muslime

Das Bundesgericht trat nicht auf eine Beschwerde von EDU-Kantonsrat Hans Egli ein. Er störte sich daran, dass die Zürcher Kirchen Kantonsgelder auch an muslimische Vereine weiterleiten. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY
Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die Verteilung der Gelder an die Zürcher Religionsgemeinschaften abgewiesen.

Das Bundesgericht tritt gar nicht auf die Beschwerde ein, wie es in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil heisst. Egli muss die Gerichtskosten von 1000 Franken übernehmen.

Bürgerliche stören sich an Praxis

Der Entscheid des Kantonsrats vom 3. Februar gewährte den anerkannten Religionsgemeinschaften 300 Millionen Franken für die nächsten sechs Jahre. SVP/EDU und eine Mehrheit der FDP hatten sich daran gestört, dass die reformierte und die katholische Kirche je eine Million pro Jahr an nicht anerkannte Religionsgemeinschaften weiterleiten, darunter etwa ein Verein, der muslimische Seelsorge in Spitälern oder Gefängnissen anbietet.

Nicht beschwerdeberechtigt

Egli zog dagegen ans Bundesgericht. Dieses sieht ihn aber gar nicht als beschwerdeberechtigt an. Er sei durch den Entscheid weder besonders berührt, noch habe er ein schutzwürdiges Interesse an der Aufhebung des Beschlusses. Nur weil er an der Abstimmung im Kantonsrat teilgenommen hatte, sei er nicht zur Beschwerde berechtigt, heisst es im Urteil weiter.

«Offensichtlich unzulässig»

Der Kreditbeschluss wirke sich in erster Linie auf den Finanzhaushalt des Kantons aus und habe keine unmittelbaren Konsequenzen für den Beschwerdeführer, hält das Bundesgericht fest. Die Beschwerde erweise sich als «offensichtlich unzulässig».

Keystone-SDA