Die Absprache der Zürcher Spitäler, auf Temporärarbeitende zu verzichten, sei nicht nur kontraproduktiv und gefährde die Patientensicherheit, sie sei auch rechtswidrig, schreibt Swissstaffing in einer Medienmitteilung vom Dienstag.
Wettbewerbsrechtliche Bedenken
Swissstaffing habe das Vorgehen des VZK unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten abklären lassen, schreibt der Verband. Die beratenden Juristen zeigten klar auf, dass diese Absprache gemäss Schweizer Wettbewerbsrecht illegal sei und den Wettbewerb stark beschränken dürfte.
Verzicht angekündigt
Ende Februar hatte der VZK mitgeteilt, dass die Verbandsmitglieder ab Sommer auf temporäres Pflegepersonal verzichten wollten. Und zwar, weil dessen Einsatz oft Probleme bringe und teurer sei. Stattdessen wollen die Spitäler bessere Arbeitsbedingungen schaffen, damit die Festangestellten länger bleiben.
Erste Folgen des Boykotts
Wie Swissstaffing in der Medienmitteilung weiter schreibt, sind aktuell schon erste Personalverleiher mit Auswirkungen des "VZK-Boykotts" konfrontiert: Das Stadtspital Zürich habe mit Verweis auf den VZK-Beschluss eine öffentliche Ausschreibung für Temporärpersonal für die Pflege bereits wieder abgebrochen.
Anzeige eingereicht
"Im Interesse seiner Mitglieder und des wirksamen Wettbewerbs in der Schweiz" reichte Swissstaffing nun Anzeige bei der Weko ein, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst. Dies auch, weil die Bemühungen, den Dialog und eine einvernehmliche Lösung zu suchen, erfolglos geblieben seien, heisst es.