Eine Initiative in Langnau fordert ein umfassendes Verbot für alle Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen oder CO₂ freisetzen. Das Verbot soll an allen 365 Tagen des Jahres gelten. Der Initiativtext bezeichnet die Entwicklung rund um immer aufwendigeres Feuerwerk als bedenklich.
Immer mehr Gemeinden
In Langnau wurde die Einzelinitiative bereits vom Gemeinderat zusammen mit 54 Mitunterzeichnenden gutgeheissen. Die Gemeinde könnte damit dem Beispiel folgen, das andere Zürcher Gemeinden vorgemacht haben.
Ausgelöst wurde die Bewegung durch Bubikon. Dort verabschiedete die Gemeindeversammlung im Juni ein kommunales Feuerwerksverbot. Hombrechtikon, Dürnten und Gossau schlossen sich dem Vorbild wenig später an. In Gemeinden wie Oetwil am See oder Uster sind ähnliche Forderungen derzeit noch in Diskussion.
Anpassungen der Polizeiverordnungen
Die neuen Initiativen zielen auf eine Änderung der kommunalen Polizeiverordnungen ab. Bisher ist das Abbrennen von Feuerwerk am Nationalfeiertag und zu Silvester erlaubt, solange keine Gefahr für Personen, Tiere oder Sachwerte entsteht.
An allen anderen Tagen ist Feuerwerk zwar schon heute untersagt. Dennoch beginnt die Knallerei oft Tage vor den offiziellen Anlässen und zieht sich bis weit danach. Deshalb verlangen Befürworter ein konsequentes Verbot, das private Feuerwerke ganzjährig untersagt.
Tierschutz
Besonders hervorgehoben wird der Schutz der Tiere. In Langnau beispielsweise liegen Teile des Tierparks Langenberg nah am Wohngebiet. Die Tiere seien der lauten Knallerei schutzlos ausgeliefert. Auch Wildtiere würden unter dem Stress durch Lärm und Licht leiden.
Zudem entstünde jährlich erheblicher Reinigungsaufwand. Laut den Initianten sammeln Gemeindearbeiter tonnenweise Silvestermüll. Auch Landwirte müssten Raketenreste und Böller von Feldern und Wiesen entfernen.
Nicht alle Feuerwerke wären betroffen
Die geplanten Regelungen betreffen ausschliesslich laute Feuerwerkskörper. Stilles Feuerwerk wie Vulkane oder Wunderkerzen sowie traditionelle Höhenfeuer wären weiterhin erlaubt. Veranstaltungen von öffentlichem Interesse könnten zudem Ausnahmebewilligungen erhalten.
Ein grosses 1.-August-Feuerwerk für die Bevölkerung wäre damit weiterhin möglich, wenn eine offizielle Bewilligung vorliegt. Die Initianten hoffen, dass diese differenzierte Regelung die Akzeptanz erhöht.
Feuerwerksverbote auf dem Vormarsch
Erfahrungen aus anderen Gemeinden zeigen, dass differenzierte Verbote Erfolgschancen haben. In Meilen etwa scheiterte ein striktes Verbot an der Gemeindeversammlung, da es als zu umfassend empfunden wurde.
In Bubikon und Hombrechtikon hingegen, wo ebenfalls Ausnahmen für stilles Feuerwerk bestehen, fanden die Vorlagen deutliche Mehrheiten. Auch Langnau wird bald an einer Gemeindeversammlung über ein eigenes Feuerwerksverbot entscheiden können.