Ab dem 19. Mai 2025 bis zum 22. August 2025 ist die Rigistrasse für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Zufahrt bis zur Baustelle bleibt gestattet. Fussgänger können die Strecke mit einzelnen Einschränkungen weiterhin nutzen.
Verkehrsführung und Information
Die entsprechenden Umleitungen sind signalisiert. Anwohnerinnen und Anwohner werden mit separatem Schreiben über die Zu- und Wegfahrtmöglichkeiten informiert. Verzögerungen und Anpassungen der Verkehrsanordnungen aufgrund von Wetter oder Baufortschritt können nicht ausgeschlossen werden.
Rekurs ist möglich
Gegen diese vorübergehende Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen ab Publikationsdatum beim Statthalteramt des Bezirks Meilen, Dorfstrasse 38, 8706 Meilen, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten, die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.