Der Fall könnte Präzedenzcharakter besitzen. In Küsnacht gibt es Zubringerstrassen, die für den Durchgangsverkehr gesperrt sind. Bei zweien, der Schiedhalden- und der Allmendstrasse, sind Digitalkameras zum Einsatz gekommen, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen. Diese wurden jeweils am Anfang und am Ende der Strassen aufgestellt.
Altkantonsrat Amrein interveniert
Im Juli 2024 forderte der Küsnachter Altkantonsrat Hans-Peter Amrein die Gemeinde auf, die Kontrollen zu unterlassen. Dies schreibt die «Neue Zürcher Zeitung» am Samstag. Die Überwachungskameras seien unverhältnismässig und widerrechtlich.
Die Gemeinde sah dies anders und lehnte Amreins Begehren ab. Dieser gelangte in der Folge an das Statthalteramt des Bezirks Meilen – und dort hat er nun recht erhalten.
Rückschlüsse über Bewegungsmuster
Das Statthalteramt argumentiert, dass sich aus den Daten Rückschlüsse über die Bewegungsmuster von Autofahrern ziehen lassen könnten. Ausserdem erfolgten die Aufnahmen im Gegensatz etwa zu denen von Geschwindigkeitskameras ohne Anfangsverdacht.
Nur Übertretung
Zudem handle es sich bei einer Missachtung eines Verkehrsschilds nur um eine Übertretung und nicht um ein Vergehen oder Verbrechen. Vor allem aber fehle es schlicht an einer gesetzlichen Grundlage für die Überwachung.
Entschädigung für Amrein
Küsnacht muss die automatisierten Durchfahrtskontrollen also künftig unterlassen. Ausserdem muss die Gemeinde Hans-Peter Amrein entschädigen und rund 2000 Franken Verfahrenskosten tragen – sofern sie den Fall nicht weiterzieht.