Der Gemeinderat hat am 16. August 2023 die Planungsbewilligung für die Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) erteilt. Im Fokus der Revision steht die Neustrukturierung und Entschlackung der BZO.
Zudem gilt es, neben den «Pflichtaufgaben» – also Themen, die vorgegeben und zu behandeln bzw. zu aktualisieren sind – auch die «Küraufgaben» anzugehen. Diese betreffen Anliegen, die freiwillig aus eigenem Antrieb bearbeitet werden.
Revisionsumfang
«Pflicht»
– Umsetzung Harmonisierung Baubegriffe
– Einführung Mehrwertabgabe
– Neustrukturierung BZO
– Umsetzung Vollzugserfahrungen
– Gerichtspraxis und gesetzliche Vorgaben
«Kür»
– Verankerung hohe Baukultur und Qualitätssicherung sowie Verfahren
– Umgang Klimaanpassung
– Siedlungsdurchgrünung
– Baumschutz und Biodiversität
– Etc.
Ein-, Um- und Auszonungen sind nicht Bestandteil der Revision.
Gestaltungsspielräume
Der Revisionsumfang ist äusserst vielfältig und komplex. Themen mit grossem Gestaltungsspielraum, die voraussichtlich im Fokus der Bevölkerung stehen – etwa Baukultur, Qualitätssicherung, Parkierungsregelung sowie ökologische, klimatische und energetische Bestimmungen – sollen breit und ergebnisoffen diskutiert werden.
Die erweiterte Mitwirkung der Bevölkerung wird mittels extern moderierter Workshops sichergestellt. Andere, eher technische oder untergeordnete Themen mit wenig Spielraum werden im Rahmen der gesetzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten behandelt.
Öffentliche Auflage
Der Gemeinderat hat am 7. Mai 2025 die Revisionsvorlage zur kommunalen Nutzungsplanung zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Heute erfolgte die amtliche Publikation im kantonalen Amtsblatt, im Küsnachter und auf der Homepage der Gemeinde.
Einblick in die Unterlagen
Die Unterlagen liegen nun bis am 14. Juli 2025 bei der Gemeindeverwaltung, Bausekretariat 2. Stock, Obere Dorfstrasse 32, öffentlich auf.
Digital verfügbar
Zudem stehen die Unterlagen und weitere Informationen auf der Projektseite Teilrevision Nutzungsplanung auf der Homepage der Gemeinde elektronisch zur Verfügung.
Entscheidung im Dezember
Die Revision der Nutzungsplanung soll an der Gemeindeversammlung vom Dezember 2025 den Stimmberechtigten zur Festsetzung beantragt werden.
Einladung zur Mitwirkung
Setzen Sie sich mit der planerischen Entwicklung von Küsnacht auseinander und bringen Sie sich ein!
Ansprechstelle bei Fragen
Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Hochbau und Planung gerne zur Verfügung.