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Kanton
20.05.2025
21.05.2025 08:07 Uhr

Schutzschild für Kinder

Bild: KI
Der Kanton will Kinder im Justizsystem besser schützen. Ein neuer Bericht zeigt, was bereits erreicht wurde und wo Handlungsbedarf bleibt. Projektstart war 2021.

Kinder kommen aus unterschiedlichen Gründen mit dem Rechtssystem in Berührung – sei es als Opfer, Beschuldigte, Zeug:innen oder durch familiäre Konflikte wie Scheidungen. In solchen Situationen ist es zentral, dass sie die Abläufe verstehen, sich einbringen können und ihre Perspektive Gewicht erhält.

Seit 2018 verfolgt die Direktion der Justiz und des Innern das Ziel, das Zürcher Rechtssystem kinderfreundlicher zu gestalten. Dabei geht es nicht nur um besseren Schutz, sondern auch darum, Kindern gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Projekt «Child-friendly Justice», initiiert von Regierungsrätin Jacqueline Fehr im Jahr 2021, ist ein zentrales Element dieser Strategie.

Bestandsaufnahme

Im Rahmen des Projekts wurde ein Bericht erarbeitet, der heute veröffentlicht wurde. Er bietet einen Überblick über fünf zentrale Bereiche, in denen Kinder mit Verfahren in Kontakt kommen können: Staatsanwaltschaft, Jugendstrafrechtspflege, Gemeindeamt, Justizvollzug und die Kantonale Opferhilfe.

Neben dieser Analyse enthält der Bericht auch konkrete Vorschläge zur Verbesserung. Ziel ist es, Verfahren kindgerechter zu gestalten – insbesondere durch verständliche Sprache, zügige Abläufe und fachlich geschultes Personal. Obwohl bereits Fortschritte erzielt wurden, bestehen laut Regierungsrätin Fehr weiterhin Herausforderungen, etwa beim Tempo von Verfahren oder bei der flächendeckenden Qualifikation von Fachpersonen.

Fortschritte

Roland Zurkirchen, Leiter der Oberjugendanwaltschaft, zeigte am Beispiel seiner Einheit, welche Verbesserungen bereits umgesetzt wurden. Dazu zählt der konsequente Einsatz einer altersgerechten Sprache in Gesprächen und Schreiben an junge Beteiligte. Auch die etablierte Mediation im Jugendstrafverfahren und gezielte Weiterbildungen tragen zur verbesserten Kindergerechtigkeit bei.

Zurkirchen betont jedoch, dass rechtliche Genauigkeit ebenso wichtig bleibt wie Sensibilität. Die Balance zwischen juristischen Anforderungen und dem Schutzbedürfnis junger Menschen sei eine stetige Herausforderung, der mit Engagement begegnet werde.

Feedback und externe Überprüfung

Ein weiterer Schritt ist die Einführung eines Feedbacksystems, das es Kindern erlaubt, nach einem abgeschlossenen Verfahren ihre Erfahrungen mitzuteilen. Dieses System soll kindgerecht gestaltet und zunächst pilotweise getestet werden.

Zusätzlich wird ein Überprüfungsmodell etabliert: Die Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz übernimmt die Rolle einer externen Prüfinstanz und bewertet jährlich die Entwicklung der fünf betroffenen Bereiche. Die Ergebnisse werden gemeinsam mit der Direktion ausgewertet.

Gesellschaftlicher Nutzen

Dass sich der Einsatz für eine kindgerechte Justiz auch volkswirtschaftlich lohnt, zeigt eine aktuelle Studie. Laut dieser kann die Ombudsstelle durch ihre Beratungsarbeit durchschnittlich 170'000 Franken an Folgekosten pro Fall vermeiden. Die Studie verdeutlicht, dass kinderfreundliche Verfahren nicht nur menschlich, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.

Die Geschäftsführerin der Ombudsstelle, Irène Inderbitzin, sieht den Schlüssel in mehr Wissen über kindgerechte Abläufe. Fachpersonen wollen das Beste für Kinder, aber oft fehle es an Wissen, wie Verfahren kindgerecht gestaltet werden können.

Abschliessend betonte Regierungsrätin Fehr die Verantwortung des Staates, verletzliche Menschen besonders zu schützen. Die bisherigen Fortschritte seien erst der Anfang auf dem Weg zu einer wirklich kindgerechten Justiz.

Kanton Zürich/ Goldkueste24