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Männedorf
27.05.2025
27.05.2025 11:10 Uhr

Brähenstrasse bis Herbst gesperrt

Sperrung wegen Bauarbeiten: Die Brähenstrasse bleibt bis Ende September 2025 für den Durchgangsverkehr und Fussgänger geschlossen. Umleitungen sind signalisiert. Bild: Google Maps
Die Brähenstrasse bleibt vom 10. Juni bis 27. September 2025 wegen Bauarbeiten komplett gesperrt – auch für Fussgänger gibt es massive Einschränkungen.

Wegen umfangreicher Bauarbeiten bleibt die Brähenstrasse in Männedorf auf dem Abschnitt zwischen der Kreuzung Egger-/Appisbergstrasse und der Kühgasse für mehrere Monate gesperrt. Die Sperrung beginnt am Dienstag, 10. Juni 2025, und dauert voraussichtlich bis Freitag, 27. September 2025. Der betroffene Bereich ist während dieser Zeit für den gesamten Durchgangsverkehr nicht passierbar.

Zufahrt eingeschränkt möglich

Für Anwohnende bleibt die Zufahrt von Westen her bis zur Brähenstrasse 84 mit Einschränkungen möglich. Auch hier kann es im Verlauf der Arbeiten immer wieder zu temporären Behinderungen kommen. Die Verantwortlichen weisen darauf hin, dass Witterungseinflüsse oder unvorhersehbare Ereignisse zu Terminänderungen führen können. In solchen Fällen sollen betroffene Anwohnerinnen und Anwohner sowie – wenn notwendig – die breite Öffentlichkeit rechtzeitig informiert werden.

Einschränkungen für Fussgänger

Nicht nur Autofahrende sind betroffen: Auch für den Fussverkehr bringt die Massnahme Einschränkungen mit sich. Der Fussgängerdurchgang entlang der Brähenstrasse wird während der gesamten Bauzeit gesperrt. Eine Umleitung ist eingerichtet. Zudem bleibt der westliche Fussgängerzugang bis zum Aussichtspunkt Brähenbach grundsätzlich begehbar, allerdings ebenfalls nur eingeschränkt.

Signalisation beachten

Die Verkehrsteilnehmenden werden ausdrücklich gebeten, die Signalisationen vor Ort genau zu beachten und den veränderten Verkehrsregelungen Folge zu leisten. Die Missachtung der Signalisation gilt als Übertretung nach Artikel 27 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr vom 19. Dezember 1958 und wird entsprechend geahndet.

Rechtlicher Hinweis

Gegen die temporäre Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen ab der Veröffentlichung ein schriftliches Begehren um Neubeurteilung beim Gemeinderat Männedorf, Bahnhofstrasse 10, 8708 Männedorf, eingereicht werden. Das Begehren muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Eine aufschiebende Wirkung wird solchen Begehren nicht gewährt, da die baulichen Massnahmen als dringlich eingestuft sind.

Gemeinde Männedorf/ Goldkueste24