In Hombrechtikon plant das Elektrizitätswerk des Kantons Zürich (EKZ) einen weitreichenden Ausbau der Stromversorgung. Im Fokus steht der Neubau einer Transformatorenstation an der Huebstrasse 3, auf Parzelle Nr. 7999. Das Projekt betrifft eine sensible Zone, darunter die kantonale Landwirtschaftszone und die Moorlandschaft Lützelsee.
Der Neubau ersetzt die bestehende Kabinenstation Hueb 1000V und erfolgt gemäss den Vorgaben des Eidgenössischen Starkstrominspektorats (ESTI). Der Transformator wird mit einer Leistung von 630 kVA installiert, wobei eine optionale Erhöhung auf 1000 kVA vorgesehen ist. Die Umsetzung orientiert sich an den Richtlinien des ESTI-Bulletins 10 / 2017.
Erweiterung des Verteilnetzes
Begleitend zur neuen Station wird das Niederspannungsverteilnetz erweitert. Geplant ist der Bau einer Kabelschutzrohranlage entlang der Huebstrasse und des Holzbodenwegs sowie auf Parzelle Nr. 7999. Diese Erweiterung ermöglicht den Einzug neuer Stromkabel zur besseren Verteilung der elektrischen Energie in der Region.
Auch bestehende Leitungswege werden berücksichtigt: Ein Teil der neuen Kabel wird in bereits vorhandene Schutzrohranlagen verlegt. Damit bleibt der Eingriff in die Umgebung so gering wie möglich.
Neuverbindung mit Herrgass
Zusätzlich wird ein 20-kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Herrgass und Hueb installiert. Das Kabel verläuft überwiegend unterirdisch und endet in der neu errichteten Station Hueb. Am Standort Herrgass wird dazu ein Kabelmastaufstieg errichtet. Ziel ist eine stabile Verbindung innerhalb des regionalen Stromnetzes.
Die Koordinaten der betroffenen Leitung reichen von 2700088 / 1235570 bis 2700505 / 1236104. Damit wird ein durchgehender Stromfluss zwischen den Stationen sichergestellt.
Öffentliche Einsicht
Die öffentliche Auflage der Baupläne dauert 30 Tage und endet am 7. Juli 2025. Während dieser Frist können die Unterlagen im Gemeindehaus Hombrechtikon eingesehen oder online unter https://esti-consultation.ch/pub/5533/ec66f52ac3 abgerufen werden.
Einsprachen können schriftlich oder elektronisch beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, eingereicht werden. Bei elektronischer Einreichung gelten besondere Anforderungen, darunter eine qualifizierte elektronische Signatur.
Innerhalb derselben Frist können auch Begehren nach Artikel 33 EntG geltend gemacht werden. Dazu zählen Einsprachen gegen die Enteignung, Anträge auf Ausdehnung der Enteignung oder Forderungen auf Entschädigung. Berechtigte wie Mieter, Pächter oder Gläubiger vorgemerkter Rechte sind zur Anmeldung ihrer Ansprüche verpflichtet.