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Zollikon
16.06.2025
17.06.2025 12:07 Uhr

Bauarbeiten an der Goldhaldenstrasse

Symbolbild. Bild: Goldkueste24
Ab 30. Juni wird ein Abschnitt des Trottoirs an der Goldhaldenstrasse gesperrt – die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende November.

Ab dem 30. Juni 2025 kommt es in Zollikon zu Einschränkungen für Fussgänger: Aufgrund von Bauarbeiten an der Goldhaldenstrasse 40 wird vor der Liegenschaft Goldhaldenstrasse 48 eine Trottoirfläche gesperrt.

Temporäre Sperrung

Die betroffene Fläche umfasst rund 20 m² und bleibt voraussichtlich bis zum 28. November 2025 gesperrt. Die Verkehrsanordnung wird durch das Anbringen der Signalisation rechtsverbindlich.

Die Sperrung erfolgt im Rahmen eines eng getakteten Bauprogramms, das keine Verzögerungen zulässt. Ziel ist die effiziente Durchführung der Bauarbeiten.

Signalisation ist verbindlich

Die Nichtbeachtung der Signalisation stellt eine Übertretung des Strassenverkehrsgesetzes dar. Wer gegen die Anordnung verstösst, muss mit einer Bestrafung gemäss Art. 90 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr rechnen.

Die Massnahme stützt sich auf Art. 27 Abs. 1 desselben Gesetzes. Damit soll die Sicherheit im Baustellenbereich gewährleistet bleiben.

Recht auf Neubeurteilung

Betroffene Personen haben die Möglichkeit, innert 30 Tagen ab Veröffentlichung eine Neubeurteilung zu verlangen. Diese ist beim Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon einzureichen.

Das Gesuch muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und – wenn möglich – beizulegen. Einer Neubeurteilung wird die aufschiebende Wirkung entzogen.

Gemeinde Zollikon/ Goldkueste24