Im Abschnitt der Guggerstrasse 6 in Zollikon wird vom 19. Juni bis 29. August 2025 eine Verkehrsanordnung umgesetzt. Grund dafür sind Bauarbeiten an der genannten Liegenschaft.
Betroffen sind drei weisse Parkplätze direkt auf Höhe der Hausnummer 6. Für diesen Bereich gilt während der gesamten Dauer ein Halteverbot.
Rechtsverbindlichkeit
Die Anordnung tritt mit dem Aufstellen oder Anbringen der Signale rechtsverbindlich in Kraft. Wer das Halteverbot missachtet, begeht eine Übertretung gemäss Art. 27 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr.
Die Sanktionierung erfolgt gestützt auf Art. 90 desselben Gesetzes. Verkehrsteilnehmende sind verpflichtet, die neue Regelung zu beachten.
Recht auf Neubeurteilung
Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung eine Neubeurteilung verlangt werden. Das Gesuch ist an den Gemeinderat der Gemeinde Zollikon, Postfach, 8702 Zollikon, zu richten.
Der Antrag muss begründet sein und alle angerufenen Beweismittel sollen möglichst beigelegt werden. Eine genaue Bezeichnung der Beweismittel ist erforderlich.