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Stäfa
04.07.2025
06.07.2025 23:21 Uhr

Heizen mit Seewasser

Erneuerbare Wärme wird in Stäfa grossgeschrieben. Bild: KI
Der Teilrichtplan «Energie» ist genehmigt: Stäfa setzt auf erneuerbare Wärme aus Seewasser. Die Unterlagen liegen ab 4. Juli 2025 öffentlich auf.

Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 11. Februar 2025 den kommunalen Teilrichtplan «Energie» der Gemeinde Stäfa genehmigt. Der Plan legt fest, wo im Gemeindegebiet Wärmenetze mit erneuerbarer Energie aufgebaut werden können.

Ziel ist es, ungenutzte erneuerbare Energiequellen – etwa Seewasser – künftig für die lokale Versorgung zu nutzen. So sollen fossile Heizsysteme wie Öl- oder Gasheizungen schrittweise ersetzt werden.

Wärmenetze mit Seewasser

Bereits am 19. September 2023 hatte der Gemeinderat eine neue Konzession an Energie 360° vergeben. Das Unternehmen soll auf öffentlichem Grund Gas- und Fernwärmeleitungen betreiben und dabei den kommunalen Teilrichtplan «Energie» umsetzen.

Dieser definiert Eignungsgebiete für den Aufbau eines Energieverbunds mit erneuerbaren Quellen. Die Gemeinde verpflichtet sich, solche Projekte innerhalb dieser Gebiete aktiv zu unterstützen.

Keine Einsprachen

Am 2. Dezember 2024 wurde der Teilrichtplan von der Gemeindeversammlung Stäfa beschlossen. Der Bezirksrat Meilen bestätigte am 15. Januar 2025, dass dagegen keine Rechtsmittel eingelegt wurden. Damit war der Weg frei für die Genehmigung durch den Kanton.

Die energetische Potenzialanalyse der OST von 2023 bildet die fachliche Grundlage. Der Plan konkretisiert zudem das im regionalen Richtplan Pfannenstil vorgesehene Eignungsgebiet für Fernwärmeleitungen.

Einblick und Rekursfrist

Die Unterlagen liegen ab dem 4. Juli 2025 für 30 Tage auf der Gemeindeverwaltung Stäfa, Büro S201A (2. Stock), öffentlich auf. Sie enthalten unter anderem den Richtplantext mit Erläuterungen und den Bericht zu den Einwendungen.

Gegen den Genehmigungsentscheid kann innerhalb von 30 Tagen schriftlich Rekurs beim Baurekursgericht des Kantons Zürich eingelegt werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag mit Begründung enthalten und ist kostenpflichtig.

Gemeinde Stäfa/ Goldkueste24