Am Mittwoch verhandelte das Zürcher Obergericht einen heiklen Fall. Der ehemalige CS-CEO Tidjane Thiam hat Strafanzeige gegen seine frühere Haushälterin erstattet. Der Vorwurf ist versuchte Erpressung. Die Frau hatte im März 2021 per Mail über 550'000 Franken gefordert.
Rest wurde abgewiesen
Das Mail mit dem Satz «I do not want to hurt Mr. Tidjane» wertet Thiams Anwalt als klare Drohung. Die Frau, eine Rumänin, war zuvor bereits vor dem Arbeitsgericht gegen Thiam vorgegangen. Sie hatte rund 800’000 Franken eingefordert wegen angeblich nicht bezahlter Überstunden, Ferien und anderen Ansprüchen. Das Arbeitsgericht sprach ihr aber nur knapp 200’000 Franken zu.
Zivilprozess und Strafanzeige
Obwohl Thiam nach eigenen Angaben noch nicht bezahlt hat, ging er in die Offensive. Für ihn war das Mail ein Erpressungsversuch, vor allem mit Blick auf sein Ansehen und seine Rolle im Olympischen Komitee. Die Kantonspolizei wurde eingeschaltet, die Staatsanwaltschaft ermittelte.
Vor einem Jahr sprach das Bezirksgericht Meilen die Frau frei. Thiam akzeptierte das nicht und verlangte ein Berufungsverfahren. Nun muss das Obergericht entscheiden.
Gut bezahlt
Die Verteidigung der Frau betont, dass es sich um einen arbeitsrechtlichen Konflikt handle – nicht um eine strafbare Erpressung. Sie habe auf offene Löhne hingewiesen, weil sich Thiam weigerte zu zahlen. Thiams Anwalt hingegen rechnete vor, dass die Frau mit einem Monatslohn von über 13'000 Franken sehr gut verdient habe – bestehend aus Grundlohn und Überstundenpauschale.
Dass die Frau dennoch mit dem IOC drohte, zeige ihre Absicht, dem Ex-CS-Chef zu schaden, so die Argumentation.
Ausgang offen
Das Urteil des Obergerichts wird in den nächsten Wochen erwartet. Thiam behält sich vor, allfällige Anwaltskosten mit der noch offenen Zahlung aus dem Arbeitsurteil zu verrechnen. Für die Frau gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
(Quelle: Insideparadeplatz.ch)