In der Gemeinde Hombrechtikon gilt seit November 2024 ein Verbot für lärmendes Feuerwerk. Auch am 1. August sind nur noch leise Feuerwerksarten erlaubt.
Hintergrund: An der Gemeindeversammlung vom 25. September 2024 wurde die Einzelinitiative «Verbot von lärmendem Feuerwerk» angenommen.
Seit 1. November
Dieses Verbot trat per 1. November 2024 in Hombrechtikon in Kraft. Ausgenommen vom Verbot ist nicht lärmendes Feuerwerk (Wunderkerzen, Vulkane, bengalisches Feuer et cetera).