Es war im Augst 2022, als eine Frau am Zürichberg den blanken Horror erlebte. Sie wurde von einem Mann unvermittelt angegriffen, gewürgt und mit erheblicher Gewalt bedroht.
Abgewiesener Asylbewerber
Der Täter war ein mittlerweile abgewiesene Asylbewerber, der sich nun vor dem Obergericht verantworten musste. Das Opfer konnte sich damals nur durch heftige Gegenwehr und einen minutenlangen Überlebenskampf befreien.
Körperverletzung und Exhibitionismus
Neben diesem Hauptdelikt wurde der Mann auch wegen einfacher Körperverletzung und Exhibitionismus in einem Transitzentrum im Kanton Graubünden schuldig gesprochen.
Für einen weiteren Fall von Exhibitionismus in Zürich wurde er freigesprochen. Eine Rückführung nach Afghanistan sei laut Verteidigung gefährlich, doch das Gericht hielt am Landesverweis fest. Die Verpflichtung zur Zahlung von 10'000 Franken Genugtuung an die Joggerin wurde ebenfalls bestätigt.
Angeklagter unkooperativ
Während des Prozesses zeigte sich der Angeklagte desorientiert, unkooperativ und teils wirr – eine psychische Erkrankung konnte jedoch nicht diagnostiziert werden. Der Mann hat den Grossteil seiner Strafe bereits abgesessen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.