Konkret sollen benzinbetriebene Geräte in der Stadt Zürich komplett verboten und elektrische nur noch zwischen Oktober und Dezember eingesetzt werden dürfen. Ausnahmen sind bei besonderen Reinigungsbedürfnissen vorgesehen, etwa nach Grossanlässen oder auf Baustellen. Abgestimmt wird am 28. September.
Linke Motion
Die Vorlage geht auf eine Motion der linken Ratsmehrheit aus SP, Grünen und AL zurück. Sie begründen die Einschränkungen mit Lärm-, Umwelt- und Gesundheitsaspekten. Die Bürgerlichen – SVP, FDP, Mitte und EVP – lehnen die Vorlage ab und haben das Parlamentsreferendum ergriffen. Sie kritisieren einen übermässigen Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und warnen vor Folgen für das Gewerbe.
Schlussstrich hinter Debatte
Der Streit um das Gerät ist in Zürich nicht neu: Bereits Anfang der 2000er-Jahre gab es Vorstösse, die Nutzung einzuschränken. Trotz mehrerer politischer Anläufe blieb der Einsatz bislang weitgehend erlaubt. Die Volksabstimmung könnte nun einen Schlussstrich unter die jahrzehntelange Debatte ziehen.