Im Januar 2022 parkte die Frau ihren Porsche Panamera rückwärts in eine Parklücke. Eine Zeugin beobachtete, wie der Wagen beim Einparken offenbar einen korrekt abgestellten BMW touchierte. Die Zeugin dokumentierte den Vorfall mit Fotos und informierte die Polizei. Das Bezirksgericht Meilen sprach die Lenkerin wegen pflichtwidrigen Verhaltens und mangelhafter Fahrzeugbeherrschung schuldig und verhängte eine Busse von 350 Franken.
Der juristische Marathon
Die Lenkerin bestritt den Kontakt und warf den Vorinstanzen vor, sich auf eine einzelne Zeugin zu stützen. Ihre Aussagen seien unpräzise und subjektiv. Entlastende Indizien wie Mikrospuren am BMW seien nie ausgewertet worden. Auch die Fotos stammten nicht von offizieller Stelle und wurden zu wenig hinterfragt.
Doch das Bundesgericht zeigte kein Verständnis. Die Aussagen der Zeugin seien «widerspruchsfrei, nachvollziehbar und glaubhaft», wie die Zürichsee-Zeitung es berichtet. Dass Spuren auf dem Heck des Porsche zu sehen seien, akzeptierte das höchste Gericht als Hinweis genug. Eine tiefere Beweisaufnahme erschien nicht notwendig, die Beschwerde wurde abgewiesen.
Teurer Erfolg
Das Beispiel zeigt, dass Hartnäckigkeit sich rächen kann. Für lediglich 350 Franken Busse stehen am Ende zusätzlich rund 3000 Franken Gerichtskosten und mehrere Instanzenkämpfe, so die Zürichsee-Zeitung.
Rechtlicher Kontext
Nach aktueller Rechtsprechung bestätigt das Bundesgericht, dass Zahlung der Busse den Einspruch als zurückgezogen gelten lässt, sofern sie freiwillig erfolgt, selbst wenn man zuvor Einsprache erhoben hat. Gleichzeitig betont es, dass bei Fällen wie Parkremplern Aussagen von Zeugen in Kombination mit sichtbaren Spuren ausreichen können, um ein Urteil zu bestätigen.
Was wie ein kleiner Parkunfall aussah, entwickelte sich zum langwierigen Verfahren. Sich juristisch gegen eine Busse zu wehren, kann zu einem persönlichen Debakel werden. Bei klaren Beweisen und stichhaltigen Zeugenaussagen kann die Einsicht dennoch weiter weg sein als eine Parklücke.