Die Gemeinde teilt die Neuerung auf ihrer Homepage mit folgenden Worten mit: «Am 5. August 2025 wurde der Gemeindeversammlungsentscheid rechtskräftig. Es ist somit seit Eintritt der Rechtskraft untersagt, lärmendes Feuerwerk auf dem Gemeindegebiet Oetwil am See abzufeuern».
Polizeiordnung wird angepasst
Die kommunale Polizeiverordnung werde dementsprechend angepasst. Es sei der Gemeinde wichtig, die Einwohner von Oetwil am See über die neue Gesetzgebung zu informieren.
Vulkane und Wunderkerzen erlaubt
Was dies bedeutet, formuliert die Verwaltung wie folgt: «Das Abbrennen von lärmenden Feuerwerkskörpern ist auf Privatgrund sowie auf öffentlichem Grund ganzjährig untersagt. Ausgenommen vom Verbot sind nicht lärmende Feuerwerke (z. B. Wunderkerzen oder Vulkane)».