Die Baudirektion des Kantons Zürich hat den Gestaltungsplan am 8. Juli 2025 mit Verfügung Nr. KS-0338/24 genehmigt. Damit ist das Verfahren abgeschlossen, und die planerischen Grundlagen sind geschaffen.
Planunterlagen einsehbar
Die Planunterlagen liegen seit dem 31. Juli 2025 während 30 Tagen öffentlich bei der Gemeindeverwaltung auf und können dort eingesehen werden.
Rekursrecht
Gegen die Beschlüsse kann innert 30 Tagen Rekurs beim Baurekursgericht erhoben werden. Die Rekursschrift muss begründet und mit relevanten Unterlagen versehen sein.