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Kanton
14.08.2025

Pflegende Angehörige: Regeln verschärft

Der Kanton Zürich führt strengere Regeln für pflegende Angehörige ein. Diese sollen neu einen Pflegekurs absolvieren müssen. Zudem sinken die Beiträge der Gemeinden in dem Bereich. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/DPA-Zentralbild/OLIVER KILLIG
Die Zürcher Gesundheitsdirektion verschärft die Regeln für Spitex: Künftig müssen auch diplomierte Pflegende beschäftigt werden, gleichzeitig sinkt der Beitrag der Gemeinden.

Mit den neuen Regelungen will die Gesundheitsdirektion "klare Rahmenbedingungen" schaffen, wie sie am Donnerstag mitteilte. Die Pflege durch Angehörige habe sich zwar grundsätzlich bewährt - aber auch neue Herausforderungen an Qualität, Finanzierung und Transparenz mit sich gebracht.

Einzelne betroffen

Das Thema beschäftigte die Politik zuletzt unter anderem mit Vorstössen im Kantonsrat. Einzelne Firmen würden am Einsatz von pflegenden Angehörigen übermässig mitverdienen, und für die Gemeinden ginge die Sache ins Geld, da sie sich an den Kosten beteiligen müssen.

Vereinbarungen getroffen

An diesem Punkt setzen die neuen Regelungen nun auch an: Gab es keine Leistungsvereinbarung zwischen einer Gemeinde und der jeweiligen Spitex-Organisation, bezahlten diese rund 30 Franken pro Pflegestunde, die durch Angehörige erbracht wurden. Neu sollen es nur noch knapp 16 Franken sein.

Um die Qualität der Pflege sicherzustellen, sollen pflegende Angehörige neu innerhalb eines Jahres einen Kurs in Pflegehilfe absolvieren müssen. Zudem müssen Spitex-Organisationen, die pflegende Angehörige beschäftigen, zwingend auch über diplomiertes Pflegepersonal verfügen müssen.

Keystone-SDA