Das entsprechende Verkehrszeichen weist auf die Sperrung hin. Wer die Signalisation missachtet, begeht eine Übertretung gemäss Artikel 27 Absatz 1 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr (SR 741.01) und muss mit einer entsprechenden Strafe rechnen (Art. 90).
Rekursmöglichkeit
Gegen diese Verkehrsanordnung kann innert 30 Tagen ab Veröffentlichung beim Gemeinderat Zollikon eine Neubeurteilung beantragt werden. Das Gesuch muss einen klaren Antrag sowie eine Begründung enthalten.
Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und – wenn möglich – beizulegen.