Die Baudirektion des Kantons Zürich hat am 13. Juni 2025 den Gewässerraum an den kommunalen Gewässern im Siedlungsgebiet der Gemeinde Meilen festgelegt.
Naturnahe Entwicklung
Ziel ist es, die Uferzonen besser zu schützen und eine naturnahe Entwicklung der Gewässer zu fördern – wie es das Gewässerschutzgesetz des Bundes seit 2011 verlangt.
Der Entwurf lag zuvor in Meilen sowie in den Nachbargemeinden Herrliberg und Uetikon am See öffentlich auf. Eingegangene Einwendungen wurden geprüft und in einem Einwendungsbericht beantwortet.
Unterlagen einsehbar
Die genehmigten Unterlagen können vom 22. August bis 22. September 2025 im Bauamt Meilen, Bahnhofstrasse 35, während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Zusätzlich sind die Pläne online im kantonalen GIS-Browser unter www.maps.zh.ch
verfügbar.
Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen beim Baurekursgericht Zürich Rekurs erhoben werden.