Von Samstag, 30. August 2025, 10.00 Uhr, bis Dienstag, 2. September 2025, 07.00 Uhr gilt auf der Rütistrasse zwischen der Kronenkreuzung (Grüninger-, Lächler- und Feldbachstrasse) und der Verzweigung Holflüestrasse sowie auf der Feldbachstrasse zwischen der Kronenkreuzung und der Verzweigung Holflüestrasse ein allgemeines Fahrverbot. Die Umleitungen sind entsprechend signalisiert. Die Polizei und Ordnungsorgane sind vor Ort präsent, und Zuwiderhandlungen gegen die Verkehrsanordnungen werden als Übertretungen gemäss Art. 27 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 90 SVG bestraft.
Verwaltung geschlossen
Am Chilbimontag, 1. September 2025, bleibt die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. Ab Dienstag, 2. September, stehen die Büros wieder zur Verfügung.
Kontakt im Notfall
Bei einem Todesfall ist das Bestattungsamt am Chilbimontag von 10.00 bis 12.00 Uhr unter der Telefonnummer 079 766 08 92 erreichbar. Ausserhalb dieser Zeiten übernimmt der Bestattungsdienst Hans Gerber AG (Tel. 052 355 00 11) den Bereitschaftsdienst.