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Zumikon
02.09.2025

Beschlüsse des Gemeinderats

Der Gemeinderat Zumikon behandelte an seiner Sitzung Baugesuche, Gebührenfragen und die Unterschutzstellung eines Wohnhauses. Bild: pixabay
Der Gemeinderat Zumikon hat an seiner jüngsten Sitzung über verschiedene Geschäfte entschieden. Neben Baugesuchen standen auch Fragen zu Gebühren und Denkmalschutz auf der Liste.

Für den Ein- und Umbau von Toiletten sowie den Einbau einer Treppe mit Luke beim gedeckten Sitzplatz an der Grundstrasse 3b hat der Gemeinderat eine Baubewilligung erteilt. Das Projekt von Adrian Lauper, Zumikon, ist mit Auflagen und Bedingungen verbunden.

Lettenstrasse 5 wird geschützt

Nach einem Provokationsbegehren der Eigentümerin prüfte der Gemeinderat die Schutzwürdigkeit des Wohnhauses an der Lettenstrasse 5. Auf Grundlage eines Gutachtens wurde das Gebäude als Schutzobjekt eingestuft, unter Schutz gestellt und der Schutzumfang festgelegt.

Gebühren  unverändert

Sowohl bei der Abwasserbeseitigung als auch bei der Wasserversorgung bleiben die Ansätze für das Jahr 2026 unverändert. So beträgt die Mengengebühr für den Wasserbezug weiterhin CHF 2.50 pro Kubikmeter. Auch die Kehrichtabfuhrgebühren bleiben gleich: Der Preis pro 35-Liter-Sack liegt wie bisher bei CHF 1.20. Die Publikation der Tarife erfolgt Ende August im Digitalen Amtsblatt Schweiz (DAS), im Zolliker Zumiker Bote sowie auf der Gemeinde-Website.

Revision der Prämienverbilligungen

Die BDO AG Zürich hat im Mai 2025 die ausbezahlten Prämienverbilligungen und Prämienübernahmen 2024 revidiert. Der Bericht attestiert der Gemeinde ein gutes Zeugnis. Der Gemeinderat nahm die Ergebnisse zustimmend zur Kenntnis.

Gemeinde Zumikon/ Goldküste24