Damit bestätigt das Bundesgericht die Urteile der Vorinstanzen und wies den Einwand des Mannes auf Versammlungsfreiheit zurück.
Segelboot auf der Strasse
Am 4. Oktober 2021 parkierte der 52-Jährige ein aufgeladenes Segelboot mitten auf der Uraniastrasse, trotz Abmahnung der Stadtpolizei. Am folgenden Tag beteiligte er sich erneut an einem Protest am Limmatquai und klebte seine Hand an die eines Mitdemonstrierenden, um eine Wegweisung zu erschweren.
Bereits im August 2021 war er Teil einer Menschenblockade am Paradeplatz, bei der sich rund 200 Aktivistinnen und Aktivisten an die UBS ketteten.
Bundesgericht bestätigt Strafe
Das Bundesgericht verurteilte den Familienvater der mehrfachen Nötigung und Teilnahme an unbewilligten Veranstaltungen zu einer Geldstrafe von 6000 Franken sowie einer Busse von 500 Franken. Auch Bezirks- und Obergericht Zürich hatten zuvor dieselben Urteile gefällt.
Keine Versammlungsfreiheit
Die Richter betonten, dass die Versammlungsfreiheit nicht absolut ist. Sobald Proteste das tägliche Leben und die rechtmässigen Aktivitäten anderer absichtlich stören, greift das Gesetz. Die Blockade der Uraniastrasse sei dabei nicht nur ein Nebeneffekt, sondern das direkte Ziel der Aktion gewesen.