Auf Antrag der Gemeinde Hombrechtikon hat die Kantonspolizei Zürich eine neue Verkehrsanordnung verfügt. Der Schulweg wird im Abschnitt zwischen der Lächlerstrasse und der Hausnummer 7 neu als Einbahnstrasse signalisiert. Die Fahrtrichtung verläuft künftig von der Lächlerstrasse in Richtung Chilerai. Bisher galt auf Höhe der Hausnummer 7 von der Seite Chilerai her ein Einfahrtsverbot. Mit der neuen Regelung wird die Verkehrsführung klarer und einheitlicher gestaltet.
Signalisation vorgesehen
Die Einbahnregelung wird mit bestehenden und neuen Signalen umgesetzt. Vorgesehen sind unter anderem Signale «Einfahrt verboten» sowie das Signal «Einbahnstrasse». Die Standorte und Ausführungen wurden in Absprache mit der Gemeinde festgelegt und sind in einer Planbeilage definiert.
Inkrafttreten nach Publikation
Die Verkehrsanordnung wird erst rechtskräftig, nachdem sie im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde veröffentlicht wurde und die 30-tägige Rekursfrist ungenutzt verstrichen ist. Die Signalisation darf frühestens 40 Tage nach der Veröffentlichung erfolgen. Für die Umsetzung ist die Gemeinde zuständig, welche den Vollzug der Kantonspolizei Zürich melden muss.
Rekurs möglich
Gegen die Verfügung kann innert 30 Tagen Rekurs bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich erhoben werden. Das Verfahren ist kostenpflichtig; die Kosten trägt die unterliegende Partei. Mit der neuen Regelung werden frühere, widersprechende Verfügungen aufgehoben.