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10.01.2026
11.01.2026 06:12 Uhr

Rentner wegen Tochter-Missbrauch vor Gericht

Am Dienstag muss sich am Bezirksgericht in Hinwil ein 65-Jähriger für schlimme Taten verantworten. Bild: zVg
Ein heute 65-jähriger Schweizer soll seine Tochter über einen Zeitraum von fast zehn Jahren sexuell missbraucht haben. Die Zürcher Staatsanwaltschaft fordert eine 15-jährige Freiheitsstrafe.

Der Mann aus dem Zürcher Oberland, der Mitglied einer Schulpflege ist, soll laut Anklage im Jahr 2010 damit begonnen haben, seine damals sechs oder sieben Jahre alte Tochter zu missbrauchen.

Regelmässige Übergriffe

Ab dann kam es regelmässig zu Übergriffen, «zwischen einmal pro Woche bis mehrmals pro Tag», je nachdem, wie «gestresst oder gereizt» er gerade war.

Schreckliche Taten

Die Art der Übergriffe reichte von Berührungen am Gesäss und im Intimbereich bis hin zum Geschlechtsverkehr, als das Mädchen einige Jahre älter war. Die Mutter des Kindes war während der Übergriffe meist abwesend oder hat nichts davon mitbekommen.

Der Beschuldigte soll seine Tochter nicht nur unzählige Male zu Hause, sondern auch an diversen Orten im In- und Ausland während der Ferien missbraucht haben.

«So normal wie Zähneputzen»

Das Mädchen war seinem Vater hilflos ausgeliefert und konnte die Unrechtmässigkeit seines Verhaltens lange nicht erkennen, da die Übergriffe sehr systematisch und regelmässig erfolgten. Für sie waren die Übergriffe dadurch gewissermassen «so normal wie für andere das Zähneputzen», heisst es in der Anklageschrift.

Die Übergriffe endeten erst, als die Tochter 15 Jahre alt war. Daraufhin folgte eine in der Anklage nicht näher umschriebene "Kontaktpause".

Tochter leidet massiv

Die Folgen des jahrelangen Missbrauchs sind für die Tochter verheerend: Die mittlerweile erwachsene Frau leidet unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, Depressionen und weiteren psychischen Erkrankungen. Sie ist dauerhaft arbeitsunfähig.

Schwere Körperverletzung

Die Staatsanwaltschaft klagte den Vater deswegen nicht nur wegen der Sexualdelikte an, sondern wirft ihm zusätzlich auch schwere Körperverletzung vor. Neben einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren soll der Beschuldigte auch ein Tätigkeitsverbot erhalten. Das heisst, er soll weder beruflichen noch ausserberuflichen Tätigkeiten nachgehen, in denen er Kontakt zu Kinder oder Jugendlichen hätte.

Keystone-SDA