Für alle Besucherinnen und Besucher von stationären Patientinnen und Patienten gilt Zertifikatspflicht und es dürfen maximal zwei Besucher pro Patient empfangen werden. Weiterhin gilt im Spital Maskentragpflicht für alle Personen über 12 Jahren.
Zertifikatspflicht
Alle Besucherinnen und Besucher müssen das Zertifikat mit einem gültigen Ausweis beim Empfang vorweisen. Von der Regelung ausgenommen sind Begleitpersonen.
Zertifikatspflicht gilt für:
- Besucherinnen und Besucher (>16 Jahren) von stationären Patientinnen und Patienten.
- Fitness-Abonnenten der Physiotherapie.
- externe Dienstleister wie Coiffeur, Massagen
- Vertreter, Techniker, Auditoren usw..
Ausgenommen von der Zertifikatspflicht sind:
- Ambulante und stationäre Patientinnen und Patienten (Aufgebot oder Terminkarte vorweisen).
- Partner/zukünftige Väter für Schwangerschafts-Kontrollen und Geburt.
- Begleitpersonen für Übersetzung und/oder amb./stat. Patienten die ohne Unterstützung nicht auskommen.
- Elternteil von Kindern unter 16 Jahren.
- Angehörige von Patientinnen und Patienten auf der Palliativstation.
Einschränkung der Besucheranzahl
Aufgrund der aktuellen Situation müssen wir die Besuche pro Patient einschränken:
- Jeder Patient darf zwei Besucher pro Tag empfangen (Kinder eingeschlossen).
- Von dieser Regelung ausgenommen sind Patienten am Lebensende.