Der Staatsanwalt klagt den Polen wegen Mordes an. Er beantragt eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren und eine 15-jährige Landesverweisung. Die Verteidigung gibt ihre Anträge erst an der Hauptverhandlung bekannt. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet.
Gemäss Anklageschrift kam es am frühen Abend des 3. März 2020 am Wohnort des Paares zu einer heftigen Auseinandersetzung. Dabei sei es um die Trennungsabsichten der Frau gegangen, die der Mann nicht habe akzeptieren wollen.
Mit Fäusten und Füssen habe er die körperlich deutlich unterlegene Frau traktiert und ihr zahlreiche Verletzungen zugefügt. Die Rechtsmediziner stellten später unter anderem mehrere Rippenbrüche sowie Verletzungen von Kopf, Herz, Lunge und Leber fest.
«Overkill»
Die Frau sei qualvoll zu Tode geprügelt worden. Dass ein solcher «eigentlicher Overkill» zum Tod des Opfers führe, habe der Beschuldigte gewusst und gewollt, oder zumindest in Kauf genommen, schreibt der Staatsanwalt.
Laut Anklage handelte der Beschuldigte aus «verletzter Eitelkeit» und «krass egoistisch». Er sei äusserst brutal vorgegangen. Aus diesem Grund stuft der Staatsanwalt die Tat als Mord ein. Das Strafgesetzbuch sieht dafür Freiheitsstrafen nicht unter zehn Jahren bis lebenslänglich vor.