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Uetikon am See
28.09.2021

Corona-Infos der Gemeinde

Die Gemeindeverwaltung ist zu den nomalen Öffnungszeiten und ohne Covid-Zertifikat zugänglich. Bild: referenz-objekte.ch
Durch die Einführung der Zertifikationspflicht in den Gastrobetrieben und verschiedenen anderen zugänglichen Institutionen hat die Gemeinde Uetikon die wichtigsten Informationen zusammengefasst.

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist zu den normalen Öffnungszeiten und ohne Covid-Zertifikatzugänglich. Wir bitten Sie jedoch weiterhin, die Gemeindeverwaltung primär telefonisch oder per E-Mail zu kontaktieren. Die meisten Dienstleistungen können zudem online erledigt werden und der persönliche Besuch des Gemeindehauses ist nur in wenigen Fällen notwendig. Beim Besuch im Gemeindehaus gilt weiterhin die Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands von 1.5 Metern.

Informationen der  Schule Uetikon am See finden Sie unter der  Rubrik Schule.

Nur mit Zertifikat

Für einen Besuch in der Bibliothek ist ab  Montag 13. September 2021 ein Covid-Zertifikat nötig. Es wird bei allen Kunden ab 16 Jahren kontrolliert und mit dem Personalausweis abgeglichen. Nach erfolgter Kontrolle muss in der Bibliothek keine Maske getragen werden. Personen, die kein gültiges Zertifikat vorweisen können, dürfen die Bibliothek nicht betreten, auch wenn sie eine Maske tragen. Weitere aktuelle Informationen finden Sie hier.

MOJUGA – Offene Jugendarbeit

Die Informationen zur  Offenen Jugendarbeit (Mojuga) finden Sie  hier. Die Kontaktdaten des Teams sind ebenfalls auf dieser Homepage zu finden.

Kinderkrippen

Für die Schutzkonzepte der Kinderkrippen wenden Sie sich bitte direkt an die jeweiligen Betriebe.

Hier finden Sie das Informationen zur COVID-Impfung.

Schutzkonzepte


Sportanlagen

Mietlokale

Eltern-Kind-Zentrum

Massnahmen im Kanton

Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich informiert auf ihrer Website laufend über die aktuelle Lage und Massnahmen im Kanton Zürich.

Impfanmeldung
Registrierung und Anmeldung für die Coronavirus-Impfung erfolgen über die Website der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.

Icon «Corona» vom BAG. Bild: BAG Schweiz

Nationale Massnahmen (BAG)

Ab 13. September 2021 gilt die erweitere Zertifikatspflicht. Wo eine Covid-Zertifikatspflicht gilt ist die Maskenpflicht aufgehoben.

Wokeine Covid-Zertifikatspflicht gilt, ist gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens 1.5 Metern einzuhalten. In jenen Innenräumen, für welche keine Covid-Zertifikatspflicht gilt, besteht eine Maskenpflicht.

Das Zertifikat darf auch von Arbeitgebernim Rahmen von Schutzmassnahmen genutzt werden.

Der Bundesrat empfiehlt: Lassen Sie sich impfen.

DasBundesamt für Gesundheit (BAG) informiert auf seiner Website laufend über die aktuelle Lage und Massnahmen in der gesamten Schweiz.

Gemeinde Uetikon am See/Goldküste24/Patricia Rutz