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29.09.2021

Corona-Gelder für Zalando verwendet - bedingte Freiheitsstrafe

Statt das Geld vom Bund in sein Unternehmen zu stecken, zahlte der Verurteilte damit Miete, Handy und Zalando-Einkäufe. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/MANUEL LOPEZ
Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch einen 24-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten bedingt verurteilt. Er hatte beim Antrag für einen Corona-Kredit falsche Angaben gemacht.

Unter anderem bezahlte er Rechnungen beim Versandhändler Zalando.

«Er wusste, dass die Bank seine Angaben nicht genau überprüfen wird», sagte die Richterin bei der Urteilseröffnung. Dies habe er ausgenutzt und beim Antrag vorsätzlich falsche Angaben gemacht. «Mit dem Geld haben Sie Schulden getilgt und Ihre Firma ausgebaut.»

Gemäss Staatsanwalt erhielt er dank geschönter Angaben einen Covid-Kredit in der Höhe von 50'000 Franken. Maximal 36'000 Franken wären ihm jedoch zugestanden, also 14'000 Franken weniger.

Mit der bedingten Freiheitsstrafe von 9 Monaten wegen Betrugs und Urkundenfälschung folgte das Gericht vollumfänglich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Zusätzlich zur Freiheitsstrafe erhielt der Brasilianer zudem die Auflage, 36'000 Franken zurückzuzahlen.

Aktienmantel gekauft

Der Covid-Kredit fiel wegen geschönter Zahlen nicht nur zu hoch aus, das Geld wurde auch noch anders verwendet als vom Bund vorgesehen. Statt damit ausschliesslich die laufenden Kosten seiner Versicherungsberatung zu decken, zahlte der Angeklagte Kreditkartenschulden, Zalando-Einkäufe, seine Handy-Rechnung und die Miete seiner Mutter.

Zudem kaufte er mit einem Teil der staatlichen Hilfe einen Aktienmantel, um seine Einzelfirma in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln. Firmen-Expansionen dürfen aber nicht mit Corona-Krediten finanziert werden.

Für die Zahlungen hatte der Beschuldigte jeweils eine gute Begründung parat. So sei das Handy etwa sein Geschäftshandy und sein Büro befinde sich bei seiner Mutter. Der Kauf des Aktienmantels sei zudem schon lange geplant gewesen und deshalb in Ordnung.

Unterliegt der Wahrheitspflicht

Sein Anwalt hatte vergeblich argumentiert, dass sich die Banken bei den Corona-Krediten nicht völlig aus der Verantwortung ziehen könnten. «Der Credit Suisse wäre es problemlos möglich gewesen, Belege für die Anzahl Mitarbeiter oder für die Angaben zu verlangen.» Die Banken hätten damals «so viele Kredite wie möglich» vergeben wollen, weil sie ja kein Risiko hätten tragen müssen.

Die Covid-Verordnung besagt jedoch, dass der Gesuchsteller der Wahrheitspflicht unterliegt. «Die genau Prüfung ist nicht vorgesehen, weil es eben formlos und unbürokratisch Kredite brauchte», sagte die Richterin dazu.

Das Beratungsunternehmen des 24-Jährigen ist mittlerweile Vergangenheit. Seine Zeit als Unternehmer ist damit bis auf Weiteres vorbei. Ab kommender Woche ist der junge Vater, der bereits wegen Betrugs vorbestraft ist, wieder als Angestellter tätig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Keystone-SDA/Goldküste24