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Zollikon
04.10.2021

59. und 60. Generalversammlung des SCZ

Während der Generalversammlung kein Essen, danach heisser Fleischkäse mit Brot. Bild: SC Zollikon
Der Sportclub Zollikon lädt zur 59. und 60. Generalversammlung ein. Die Versammlungen werden zusammengelegt, da sie wegen der in den vergangenen Monaten herrschenden Corona-Pandemie.

Die Generalversammlung findet in unserem Clublokal auf dem Sportplatz Riet statt. 

Wegen der am 13. September in Kraft gesetzten Corona-Massnahmen gilt für diesen Anlass im Innern des Gebäudes Zertifikatspflicht.

Einladung zur 59. und zur 60. Generalversammlung des SCZ - SC Zollikon

Traktanden

  1. Abnahme des Protokolls der letzten Generalversammlung.
  2. Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichts 2019.
  3. Berichte des Vorstandes.
  4. Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichts 2020.
  5. Mutationen.
  6. Décharge-Erteilung an den Vorstand.
  7. Ehrungen.
  8. Wahl des neuen Vorstandes und der Revisoren.
  9. Festsetzung der Mitgliederbeiträge, des Budgets und er Bussen.
  10. Statutenänderungen.
  11. Anträge von Mitgliedern.
  12. Diverses.

Gemäss § 12 der Vereinsstatuten sind Anträge zur ordentlichen Generalversammlung dem Vorstand mindestens 8 Tage vor der Versammlung schriftlich einzureichen.

Gemäss §9 a) der Vereinsstatuten sind alle Mitglieder ab 18 Jahren stimmberechtigt.

Das Protokoll der letzten Generalversammlung ist auf der Startseite unserer Homepage zur Durchsicht aufgeschaltet: www.sczollikon.ch

Die Jahresrechnung und der Revisorenbericht liegen am Tag der Generalversammlung ab 19:30 Uhr zur Einsichtnahme auf.

Hungrige melden sich

Während der GV wird kein Essen ausgegeben.

Im Anschluss an die Veranstaltung serviert Wendy Winkler Fleischkäse mit Brot. Interessierte Hungrige melden sich zwecks Vorbereitung bitte vorgängig mit einem Mail (bis am 01. Oktober) direkt bei Wendy: rietwendy@gmail.com

Kantonale Bestimmungen zum Covid-Zertifikat für Anlässe im Gebäudeinnern

Gültigkeitsdauer

Die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich je nachdem, ob Sie eine COVID-19-Impfung, eine durchgemachte Erkrankung oder ein negatives Testergebnis haben. Aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse kann sich die Gültigkeitsdauer auch verändern.

Für geimpfte Personen

Die Gültigkeitsdauer umfasst 365 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis.

Für genesene Personen

Die Gültigkeit beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven PCR-Testresultat und dauert 180 Tage ab Testdatum.

Für negativ getestete Personen

PCR-Test

Die Gültigkeitsdauer umfasst 72 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.

Antigen-Schnelltest

Die Gültigkeitsdauer umfasst 48 Stunden ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme.

Adresse

SC Zollikon
Gustav-Maurer-Strasse 24
8702 Zollikon

SCZ/Goldküste24