Es regelt die Angebote, Zuständigkeiten und Finanzierung erbrachter Leistungen zwischen den Beteiligten, also Eltern, Institutionen, Gemeinden und Kanton.
Das neue Kinder- und Jugendheimgesetz (KJG) wurde am 27. November 2017 vom Kantonsrat beschlossen. Es hat zum Ziel, mit bedarfsgerechten Angeboten die Betreuung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in schwierigen Lebenslagen sicherzustellen. Im KJG wird der Anspruch auf die zur Verfügung stehenden Leistungen verankert. Zu den Leistungen gehören insbesondere die Heimpflege, die Familienpflege und die sozialpädagogische Familienhilfe.
Gemeinden tragen 60 Prozent
Die Kosten der ergänzenden Hilfen zur Erziehung werden von Kanton und Gemeinden gemeinsam getragen. Der Kantonsanteil beträgt 40 Prozent, der Gemeindeanteil 60 Prozent. Während die Gemeinden von ihren administrativen Aufgaben in Zusammenhang mit dem Leistungsbezug entlastet werden, ist der Kanton neu für die Gesamtplanung und Steuerung eines bedarfsgerechten Angebots an ergänzenden Hilfen zur Erziehung verantwortlich und bestellt die Leistungen auf der Grundlage von Leistungsvereinbarungen.