Davon gelten drei Millionen Franken als ausserordentliche Vergütung aufgrund der Belastung des Steuerhaushalts durch die Corona-Pandemie.
Die ordentliche Vergütung von 11,7 Millionen Franken bleibt im Vergleich zu 2021 mit 11,4 Millionen fast gleich, wie der Stadtrat am Montag mitteilte. Der stadträtliche Antrag liegt nun beim Grossen Gemeinderat. Die effektive Höhe der Vergütung steht allerdings erst Ende 2022 fest nach dem Vorliegen der tatsächlichen Betriebserträge.