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09.11.2021

Stadtrat kommt Gastronomen entgegen

Die Betriebe dürfen auch im Winterhalbjahr 2021/2022 ihre Aussenbereiche vergrössern. Bild: Linth24 / Stefan Knobel
Der Stadtrat ermöglicht den Gastronomiebetrieben im Winterhalbjahr 2021/2022 analog dem Vorjahr die Erweiterung der Aussenbereiche und verzichtet erneut auf die Aussenwirtschaftsgebühren.

Die vom Bundesrat verordnete Zertifikatspflicht stellt die Gastronomiebetriebe vor einige Herausforderungen. In den Innenbereichen müssen die 3G-Regelungen umgesetzt werden, was zu zusätzlichem Aufwand führt. Der Stadtrat von Rapperswil-Jona hat sich daher dazu entschieden – wie bereits seit Beginn der Pandemie – den Gastronomiebetrieben im Rahmen seiner Möglichkeiten entgegenzukommen.

Die Betriebe dürfen auch im Winterhalbjahr 2021/2022 ihre Aussenbereiche vergrössern und profitieren dabei ausserdem vom Erlass der Aussenwirtschaftsgebühren. Der Einnahmenausfall für die Stadt beträgt dadurch rund Fr. 8’800.—. Im Altstadt-Perimeter dürfen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausserdem wiederum bis zum 31. März des nächsten Jahres temporäre Bauten erstellt werden. Wärmespendende Anlagen sind zudem zugelassen, sofern diese mit erneuerbarer Energie beheizt werden.

Stadt Rapperswil-Jona