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Zumikon
25.11.2021

Temporäre Maskenpflicht

Zwei Wochen lang müssen die Schulkinder im Juch wieder die Maske tragen. (Symbolbild) Bild: Pixabay
Positive Tests und die angespannte Corona-Situation haben die Schulpflege Zumikon veranlasst, eine vorübergehende Maskentragepflicht einzuführen. Vorläufig gilt die Maskentragpflicht bis zum 8. Dezember.

Vier Kinder aus vier Klassen befinden sich symptomfrei in Quarantäne. Die betroffenen Schüler der übrigen Klasse müssen eine Maske tragen.

Die Schulpflege hat nun beschlossen, diese Maskentragepflicht auf das gesamte Schulhaus Juch auszuweiten.

Ab dem 25. November müssen alle Kinder wieder die Maske in den Innenräumen tragen. Dazu gehören auch die Musikschule, der Hort und der Mittagstisch Juch und Rietacher. Augenommen von dieser Massnahme sind der Kindergarten und der Hort Farlifang. Aus Vorsicht gilt die Maskentragepflicht auch am Adventsmarkt der Unterstufe.

Pooltests – sicherer Schulbetrieb

Die jetztige Anordnung sei eine rein präventive Massnahme, so sagte der Schulpräsident Andreas Hugi (FDP). Der Ausbruch in den vier Klassen mit den vier Schülern ist für die kleine Schule ein starker Anstieg von positiven Fällen.

Die Maskentragpflicht gilt vorerst bis zum 8. Dezember. Ein Tag vor diesem Datum werden wöchentliche gepoolte Reihentest eingeführt. Dies werden schon an zahlreichen Schulen rund um den Zürichsee gemacht.

Man ist dem Kanton mit den Massnahmen vorausgeeilt, weil er sowieso aufgrund der hohen Fallzahlen die Massnahmen verschärfen wird, erklärt Hugi.

Die regelmässigen Test werden über den Winter für einen sicheren Schulbetrieb sorgen. Das Verständnis für diese Entscheidung sei bei den Eltern gross.

Goldküste24