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Kanton
30.11.2021

Zürich öffnet Gesuchsportal für Härtefall-Nachzügler

Die Coronapandmie hat viele Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. Unternehmen können voraussichtlich noch bis Ende Jahr Gelder aus dem Covid-19-Härtefallprogramm beantragen. (Symbolbild) Bild: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY
Der Bund will voraussichtlich die Eingabefrist der Beiträge verlängern, deswegen hat der Kanton bereits jetzt das Gesuchsportal für jene geöffnet, die noch kein Gesuch eingereicht haben.

Weil der Bund voraussichtlich die Eingabefrist für Beiträge aus dem Covid-19-Härtefallprogramm verlängern wird, öffnet der Kanton Zürich bereits jetzt das Gesuchsportal für Unternehmen, die noch kein Gesuch eingereicht haben. Die Anträge werden laut Finanzdirektion vorerst provisorisch entgegen genommen.

Derzeit schreibt die Covid-19-Härtefallverordnung des Bundes vor, dass Gesuche bis Ende 2021 geprüft und ausbezahlt sein müssen, wie die Finanzdirektion am Dienstag mitteilte.

Der Kanton Zürich erwartet, dass die Frist so verlängert wird, dass ein Gesuch zwar bis zum 31.12.2021 eingereicht, aber noch nicht geprüft und ausbezahlt sein muss.

Keystone-SDA/Goldküste24